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Formular zur Fangmeldung
Fangmeldung
Fangmeldungen bilden die Basis für die jährlich zu erstellenden Fangstatistiken. Jeder Inhaber eines Fischerei-Erlaubnisscheins ist zur Abgabe einer Fangmeldung verpflichtet, auch einer "Fehlmeldung".
Fangmeldungen müssen bis zum 5. Januar des Folgejahres in der Geschäftsstelle des FV Löningen abgegeben werden.
Andernfalls wird eine Verzugsstrafgebühr in Höhe von 5 € fällig.
>>Formular zur Fangmeldung<< [91 KB]