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Der Fischereierlaubnisschein wird vom Fischereiverein Löningen e.V. als Fischereiberechtigten gegen Zahlung der Jahresgebühr ausgegeben.
Er ist beim Angeln mitzuführen und den Gewässeraufsehern auf Verlangen vorzuweisen.
Alle Informationen im Erlaubnisschein finden Sie
>>hier<< [29 KB] .

Ausgabe Erlaubnisschein

Die Termine für die jährliche Ausgabe der Erlaubnisscheine werden hier bzw. in der Presse frühzeitig bekanntgegeben.

Wichtige Hinweise für den Erlaubnisschein 2009

NEU! Altarm Düenkamp
Der Altarm Düenkamp gehört ab dem 01.01.2009 zu den Pachtgewässern des FV Löningen und wird komplett als Schonbezirk ausgewiesen. Angeln ist hier ganzjährig verboten!

NEU! Schafe am Hasedeich
- Strecken mit Schafhaltung dürfen nicht befahren werden; die Tore dürfen nicht blockiert werden.
Bitte beachten:
Das Angeln ist in den Bereichen mit Schafhaltung nicht erlaubt.
- Wird eine Strecke nicht beweidet, sind die Tore geschlossen, aber nicht abgeschlossen. Nach dem
Durchfahren auf jeden Fall Tore wieder verschließen!
- Das mutwillige Beschädigen der Schafzäune wird mit einer einjährigen Vereinssperre geahndet.
Tote Schafe bei P. Wietstock(05432/1241 oder 3656) melden! Meldung wird an den Schafhalter weitergegeben.

Mäharbeiten an den Gewässern

Wir weisen darauf hin, dass Mäharbeiten an den Gewässern jährlich erst ab dem 28. Juni vorgenommen werden dürfen, um das Brutgeschäft von Vögeln nicht zu stören.

Ein Haken pro Rute
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass beim Angeln auf Friedfisch nur ein Haken, beim Raubfischangeln nur ein Drillings-/Zwillingshaken pro Rute erlaubt ist.

Welse in der Hase
Sämtliche gefangenen Welse müssen dem Gewässer entnommen, verwertet und für die Dokumentation in die Fangmeldung eingetragen werden. Das Mindestmaß wurde aufgehoben.
Ein Umsetzen in andere Gewässer ist nicht erlaubt!

Mindestmaß für Weißfische in der Hase

Nur für die Hase gilt ein Mindestmaß von 18 Zentimetern für alle Weißfische, um die Weißfischbestände zu schonen. Das gilt auch für den Fang von als Köderfisch verwendeten Weißfischen aus der Hase. Weißfische aus anderen Gewässern können wie bisher ohne Maß als Köderfisch in der Hase verwendet werden. Die Gewässeraufseher werden entsprechende Kontrollen durchführen.

Friedfisch-Schonbezirk
An der Hase in Löningen besteht ein Schonbezirk von der Felta-Tankstelle stromabwärts bis zur nächsten Hasebrücke! Das Angeln ist hier nur auf Raubfisch erlaubt(keine Wurmköder)!

Aalkörbe
Um Beschädigungen an den Messern von Mähwerkzeugen zu vermeiden, dürfen Aalreusen nur noch mit Holz- oder Kunststoffstangen befestigt werden.

Radde
- Wegen der Mäharbeiten empfehlen wir, bis spätestens Ende Juni alle Aalkörbe aus der Radde zu entfernen und
erst nach Abschluss der Mäharbeiten wieder einzusetzen.
Bitte beachten: Nach dem Ausmähen des Gewässers wird ca. 3 Wochen später auch noch die Böschung
gemäht!
- Die Radde ist ab dem 01.04.2006 beidseitig befischbar(nur bis ca. 450 Meter stromaufwärts von der Herßumer Brücke).

Fischen mit Blinkern und anderen Kunstködern
Aus gegebenem Anlass bitten wir, beim Auswerfen von Blinkern und anderen Kunstködern zwischen Köder und anderen Anglern einen Abstand von mindestens 50 Metern einzuhalten.

Befahren von Privatgrundstücken
Auf das nicht erlaubte Befahren von Privatgrundstücken(Wiesen, Äckern usw.) wird nochmals hingewiesen.
Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld von € 30,- erhoben.

Campen
Aus Naturschutzgründen kann an unseren Gewässern das Campen und Abbrennen von Lagerfeuern nicht erlaubt werden.
Am Mühlenbachteich(Angeln jährlich nur erlaubt vom 01.08. bis 31.03.) gilt das auch für das Aufstellen von Boiliezelten und Schirmen mit Überwurf!

Heckenkolk
Die Hütte am Heckenkolk dient lediglich als Schutzhütte. Sie darf nicht als Raum für irgendwelche Feiern missbraucht werden. Die Zuwegung durch den Wald darf mit Fahrzeugen aller Art nicht befahren werden.Der Vorstand

Gebühren

Ein Übersicht über die zurzeit gültigen Mitgliedsbeiträge findet man >>hier<<