Ehrenmitgliedschaft
Des öfteren wird nach den Bedingungen einer Ehrenmitgliedschaft gefragt. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Wie ist die Verfahrensweise?
Eine Leitschnur bietet 7 der Satzung:
"Auf Vorschlag des Vorstands können besonders verdiente Mitglieder und Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein 25 Jahre
ununterbrochen angehört haben, durch die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Eine Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann nur nach schweren Verstößen auf Antrag des Vorstands allein durch die Generalversammlung erfolgen. "
In seiner Sitzung am 19. Mai 2016 hat der Vorstand des FV Löningen die Bedingungen konkreter gefasst:
1. Das Mindestalter des Mitglieds sollte mindestens 70 Jahre betragen.
2. Das Mitglied sollte mindestens sechs Jahre dem Vorstand angehört haben.
3. Es sollte über einen längeren Zeitraum an Vereinsveranstaltungen teilgenommen haben, also aktiv zum Vereinsleben beigetragen haben.
4. Über einen längeren Zeitraum sollte das Mitglied an Gewässerpflegemaßnahmen teilgenommen haben.
Nr. 1 ist eine verpflichtende Bedingung; von Nr. 2 bis Nr. 4 müssen mindestens zwei Bedingungen erfüllt sein.
Bei entsprechenden Voraussetzungen kann die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstands ein Vereinsmitglied zum Ehrenmitglied ernennen. Es wird dann beitragsfrei gestellt.