Angelverbot auf Raubfische
Laut Vorstandsbeschluss vom 27.12.2017 ist ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 im gesamten Merschsee der Fang von Hechten, Zandern und Welsen nicht mehr erlaubt.
Irrtümlich beim Friedfischangeln gefangene Raubfische müssen unverzüglich schonend zurückgesetzt werden.
Barsche und Aale dürfen mitgenommen werden.
Alle Kunstköder auf Raubfisch(z.B. Blinker, Wobbler, Spinner, usw.) sowie Köderfische und Fischfetzen dürfen nicht verwendet werden.
Die Maßnahme dient der ungestörten Entwicklung der Raubfischbestände, besonders des Zanders.
Es hat sich herausgestellt, dass vermehrt untermaßige Zander gefangen wurden, die dann in der Regel nicht mehr lebensfähig waren. Da gerade Zander sehr teure Besatzfische sind(25-30 cm fast 6 €/Stück), mussten wir diese Maßnahme ergreifen.