Prüfungszeugnis verloren?
Ersatz für Prüfungszeugnis
Trotz des Hinweises, das Prüfungszeugnis an geeigneter Stelle gut zu verwahren und nicht zum Angeln mitzuführen, kommt es wieder vor, dass es verloren geht. Bei einem Eintritt in einen Fischereiverein muss dieses Dokument zwingend vorgelegt werden.
Was ist zu tun, wenn das Zeugnis nicht mehr auffindbar ist? Ist die Prüfung im Bereich des Landesfischereiverbands Weser-Ems abgelegt worden, kann nur die Geschäftsstelle des Verbands ein Ersatzdokument ausstellen. Der jeweilige Verein kann das nicht!
An wen muss ich mich wenden:
Sportfischerverband im LFV Weser-Ems e.V.
Mars-la-Tour-Str. 4
26121 Oldenburg
Telefon 0441 / 801 335
Fax 0441 / 81791
eMail: info@lfv-weser-ems.de
Geschäftszeiten:
Mo. Do.: 8.00 Uhr 15.30 Uhr
Fr.: 8.00 Uhr 12.00 Uhr
Für die Bearbeitung sind folgende Daten erforderlich:
- Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle Anschrift
- Prüfungsjahr
- Name des Vereins (ggf. Ort), über den die Prüfung abgelegt wurde
Erforderlich für das Ausstellen des Ersatzdokuments sind die Zusendung eines Passbilds und die Überweisung einer Bearbeitungsgebühr (aktuell in Höhe von 35 €.